Wenn das Motorrad bei hohem Tempo pendelt, liegt dann ein Sachmangel vor? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Hamm befasst (Az. 28 U 145/07). Im konkreten Fall hatte der Käufer beim Vertragshändler reklamiert, dass die Maschine bei Geschwindigkeiten über 160 km/h instabil werde und nicht mehr spurtreu sei, wenn er Gas wegnehme oder die Last- und Fahrspur wechsle. Die gerichtlich bestellten Sachverständigen erklärten hierzu, dass erfahrene Testfahrer bei Geschwindigkeiten um 180 km/h teilweise zwar unangenehme Pendelschwingungen wahrgenommen, diese jedoch als ungefährlich empfunden hätten.
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