Mit dem seit dem 08.07.2004 in Kraft getretenen UWG hat der Gesetzgeber eine Grundhaltung normiert, nach der grundsätzlich eine Werbung per Telefon, Telefax und Email unzulässig ist, wenn kein Einverständnis des Adressaten vorliegt. Auch der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet werden, ändert an dieser Einschätzung nichts
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